Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendschutz
Umsetzung des § 72a SGB VIII im RSV Seerose Friedrichshafen

Kinder und Jugendliche brauchen Wertschätzung und Anerkennung. Sie brauchen gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen und dafür den Schutz und die Unterstützung der Gemeinschaft. Wir übernehmen also in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser Verantwortung bewusst. In diesem Sinne appellieren wir an alle verantwortlichen Personen in unserem Verein und darüber hinaus, sich ebenfalls für das Recht auf Unversehrtheit junger Menschen einzusetzen und dies gemäß unseren Leitlinien vorzuleben.

Konkret heißt das für den Verein:

  • Unsere Mitarbeiter*innen werden regelmäßig für die Thematik sensibilisiert
  • Unsere Mitarbeiter*innen werden zu Beginn ihrer Mitarbeit und in regelmäßigen Abständen zur Vorlage eines erweiterten amtlichen Führungszeugnisse aufgefordert
  • Temporäre-Betreuer*innen werden informiert und müssen eine Selbstverständnis-Erklärung; unterzeichnen
  • Es wurden Schutzbeauftragte eingesetzt und bekanntgegeben
  • Eltern und Jugendliche informieren
  • Die Eltern werden zur aktiven Mitarbeit und Umsetzung aufgefordert
  • Übungsstunden werden von mindestens zwei Betreuern*innen durchgeführt, so dass auch hier eine sogenannte Kontroll- und Überwachungssituation entsteht.
    (aktuell gem. Corona Vorgabe max. 2 Haushalte ausgesetzt
  • Ständiger Austausch des Vereinsvorstandes zum Thema mit zuständigen Behörden und Verbänden

Das Präventions- und Schutzkonzept zum Kinderschutz ist auf der Seite „Links & Downloads“ abrufbar.